Selbstverteidigungsstreitkräfte

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JapanJapan Selbstverteidigungsstreitkräfte
Jieitai
Flagge der Selbstverteidigungsstreitkräfte Japans
Militärische Stärke nach Personen
Wehrfähigkeitsalter Vollendetes 18. Lebensjahr.[1]
Verfügbare wehrfähige Bevölkerung Insgesamt (Männer und Frauen; Alter 15–49): 53.156.594 (2005; Schätzung)[1]
Verfügbare wehrtaugliche Bevölkerung Insgesamt (Männer und Frauen; Alter 15–49): 43.729.610 (2005; Schätzung)[1]
Anzahl Personen, die jährlich das Wehrfähigkeitsalter erreichen Insgesamt (Männer und Frauen; Alter 15–49): 1.333.304 (2005; Schätzung)[1]
Mannstärke (ohne Reserve) 240.812[2]
Wehretat
Ausgaben $ 44,693 Mrd. (Fiskaljahr 2006; Schätzung)[3]
Anteil am BSP 0,8 % (Fiskaljahr 2006; Schätzung)[1]
Ausgaben pro Kopf $ 310,16 (27. Rang)[4]

 

Die Selbstverteidigungsstreitkräfte (jap. 自衛隊, Jieitai, englisch: Self Defense Forces (SDF)) sind die Streitkräfte Japans, die nach Ende des Zweiten Weltkrieges und der Besatzungszeit aufgebaut wurden. Die Streitkräfte waren bisher noch nie in Kampfhandlungen verwickelt, nehmen aber an friedenserhaltenden Einsätzen teil. Sie stellen etatmäßig die sechstgrößte Streitmacht der Welt dar

 

 

Auftrag

Hintergrund

Die japanische Gesellschaft steht als Kollektiv seit Jahrzehnten unter dem Eindruck des als Kaiserreich verlorenen Zweiten Weltkrieges, der für Japan durch die amerikanischen Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki eine traumatische Qualität gewann. Seitdem sind Gesellschaft und Politik bemüht, die nach dem Ende des Krieges eingeschlagene Orientierung des Landes zum Frieden hin fortzuführen. Aufgrund der geostrategischen Lage Japans in der Nähe zu Russland und der Volksrepublik China war und bleibt dies nur bedingt möglich, vor allem auf Kosten der Präsenz amerikanischer Großverbände.

Verfassungsrechtlicher Rahmen

Die stark pazifistische Grundhaltung der Gesellschaft kommt vor allem in der Verfassung Japans zum Ausdruck, die in Kapitel gegliedert ist. Auf das erste Kapitel, das in acht Artikeln den grundlegenden Staatsaufbau vorgibt, folgt das zweite Kapitel, das den Titel „Lossagung vom Krieg“ trägt und allein den neunten Verfassungsartikel umfasst.

Japan ist es damit verboten, ein Militär aufzustellen oder internationale Konflikte durch Gewalt zu lösen, wobei es allerdings seit etwa 2000 eine breite öffentliche Diskussion über die Möglichkeit gibt, den Artikel aus der Verfassung zu streichen. Die Interpretation des Artikels an sich ist ebenso umstritten, wird aber dahingehend ausgelegt, dass bewaffnete Streitkräfte zur Selbstverteidigung legitim sind. Allerdings haben die Selbstverteidigungsstreitkräfte eine eingeschränkte, hauptsächlich auf eine funktionierende Landesverteidigung ausgelegte Ausrüstung. Es gibt keine Langstreckenangriffsmöglichkeiten, wie Mittel- oder Langstreckenraketen, Langstreckenbomber, Tankflugzeuge, Kampfschwimmer, große Munitionslager oder Einsatzrichtlinien (Rules of engagement). Japan hat derzeit (2007) mit rund 50 Milliarden US-Dollar den viertgrößten Militäretat (nach den USA, China und Großbritannien). Die Hälfte des Geldes wird für Personalkosten ausgegeben, der Rest teilt sich in Versorgung, Neuanschaffung und Aufrüstung von Waffen auf.

Verteidigungsstrategie

Die grundlegende Militärdoktrin des Landes, die am 20. Mai 1957 vom ersten Kabinett Kishi zusammen mit dem Nationalen Verteidigungsrat – Vorläufer des heutigen Sicherheitsrates –, dem De-facto-Generalstab, mit der Bezeichnung Basic Policies for National Defense verabschiedet wurde,[11] schließt sich nahtlos an den Friedensimperativ der Verfassung an und baut bereits auf der weiteren Interpretation auf, dass eine militärische Selbstverteidigung gestattet sei. Als Ziel der nationalen Verteidigungspolitik wird die Prävention sowohl direkter als auch indirekter Aggression gegen Japan herausgearbeitet, um so den Frieden des Landes, der auf der Demokratie beruht, zu bewahren.

Zu diesem Zweck werden der Politik vier Leitlinien empfohlen:

  1. Orientierung am internationalen Frieden, die am besten in Kooperation mit den Vereinten Nationen erreicht wird;
  2. „Stabilisierung der Existenzgrundlage des Volkes“ und die Pflege des Patriotismus, um die Grundlage der nationalen Verteidigung zu etablieren;
  3. schrittweiser Aufbau der Verteidigungskapazitäten, ausgehend von der aktuellen Stärke Japans und der aktuellen politischen Situation, solange sie im Rahmen der Selbstverteidigung bestehen;
  4. Befassung mit militärischen Gefahren und Aggressionen im Rahmen der Abkommen mit den Vereinigten Staaten (→ Vertrag über gegenseitige Kooperation und Sicherheit zwischen Japan und den Vereinigten Staaten) und den Vereinten Nationen, um bestehende Gefahren abzuwenden und zukünftige einzudämmen.

Die Basic Policies for National Defense wurden im Laufe der Zeit in Nachfolgedokumenten überarbeitet. Die derzeitige National Defense Program Outline wurden im Jahr 2004 vom Parlament abgesegnet und lösten das gleichnamige Dokument in seiner Version von 1994 ab. Die neue Version trägt vor allem der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus Rechnung.

Die enge Verzahnung mit den Streitkräften der USA in der Region ist ein zentrales Element der japanischen Militärstrategie. Ein US-Flugzeugträger, 180 Kampfflugzeuge und 21.000 Marineinfanteristen sind ständig in Japan stationiert. Zunehmend werden sowohl die Volksrepublik China wie auch Nordkorea als potenzielle militärische Bedrohung angesehen. In diesem Zusammenhang steht die Neufassung der Verteidigungsrichtlinien im Dezember 2004. Sie erlaubt es Japan nun, unter anderem am Raketenabwehrprogramm der USA teilzunehmen und die eigene Luftwaffe mit Tankflugzeugen auszustatten. Außerdem will sich Japan stärker an internationalen Militäroperationen beteiligen. Seit 1999 sollen PATRIOT PAC-3-Systeme auch Japan vor möglichen chinesischen und nordkoreanischen Raketen schützen. Hierzu wurden von den USA auf Okinawa und ab 2007 in Saitama das Raketenabwehrsystem stationiert.

Tagespolitik

Entsprechend der Aufgabe der Streitkräfte und den Befindlichkeiten der Bevölkerung wird der japanische Ausdruck (gun, dt. „Armee“, „Heer“), der auf eine militärische Kraft hinweist, oder die Ausdrücke „Militär“, „Heer“, „Marine“ und „Luftwaffe“ oder „Luftstreitkräfte“ offiziell nie im Zusammenhang mit den Selbstverteidigungsstreitkräften benutzt.

Die für die Verteidigungspolitik zuständige Institution (früher der Sicherheitsrat, heute das Verteidigungsministerium) gibt in Zusammenarbeit mit Denkfabriken ein fast jährlich aktualisiertes Verteidigungs-Weißbuch. Etwa alle fünf Jahre veröffentlicht das Verteidigungsministerium zusätzlich die National Defense Program Guidelines

 

Teilstreitkräfte

Die Self-Defence Forces verfügen über die drei klassischen Teilstreitkräfte Heer, Marine und Luftstreitkräfte, die dem neugegründeten Verteidigungsministerium unterstehen. Sie verfügen über insgesamt 240.812 Mann.[2] Der strategische Primat liegt aufgrund der Insellage Japans auf der Marine, obwohl sie die kleinste der drei Streitkräfte ist.

Bodenstreitkräfte

Die Bodenselbstverteidigungsstreitkräfte (GSDF) sind das De-facto-Heer Japans und stellen mit 148.302[2] Soldaten die größte der drei Teilstreitkräfte. Als Bodenstreitkraft fügen sie vor allem durch ihre primäre Verwendung zur Bekämpfung feindlicher Landeoperationen in das Konzept der Selbstverteidigung ein. Diese Aufgabe wird, vor allem was die Verlegung der Truppen angeht, durch den gebirgigen Charakter Japans, die langen Küstenlinien und die Vielzahl der Inseln erschwert. Deshalb sieht die japanische Heeresdoktrin einerseits den Schutz wichtiger Zentren und Verbindungswege sowie die hinhaltende Abwehr bis zum Eintreffen von amerikanischer Verstärkung vor. Eine große Rolle spielt die Truppenbewegung per Hubschrauber.

Marinestreitkräfte

Die Meeresselbstverteidigungsstreitkräfte (MSDF) sind die wichtigste Teilstreitkraft, obwohl sie über lediglich 44.528[2] Mann verfügen. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass bei einer Seestreitmacht vor allem offensive Gerätschaften über viel Personal verfügen. Besonders großer Wert wird auf die Verteidigung gegen U-Boote und feindliche Luftstreitkräfte gelegt.

Luftstreitkräfte

Die Luftselbstverteidigungsstreitkräfte (ASDF) sind mit 45.913[2] Mann ähnlich personalstark wie die Marine. Ihre 280 Kampfflugzeuge sind in erster Linie Abfangjäger, die von einer dichten Radarüberwachung des Luftraums unterstützt werden.

Auslandseinsätze

Der erste Auslandseinsatz der Selbstverteidigungsstreitkräfte fand unter dem Mandat der UN 1992 statt. Die Truppen wurden nach Kambodscha entsandt, um dort die ersten freien Wahlen zu überwachen. Bereits 1991 hatten die Meeresselbstverteidigungsstreitkräfte nach dem Zweiten Golfkrieg Minenräumer in der wangan no yoake sakusen (湾岸の夜明け作戦, engl. Operation Gulf Dawn) in den Persischen Golf entsandt.[13]

Der erste Auslandseinsatz ohne Mandat der Vereinten Nationen erfolgte 2004 im Irak. Eine öffentliche Debatte wurde in Japan durch den Vorwurf ausgelöst, dass die Selbstverteidigungsstreitkräfte durch die Betankung des Flugzeugträgers USS Kitty Hawk indirekt an den Kriegshandlungen im Irak teilgenommen hätten.[14][15] Die japanischen Truppen im Irak wurden nach Beschluss der Regierung bis zum Ende 2008 vollständig abgezogen.[16]

Auf der Grundlage des Antiterrorismusgesetzes von 2001 nahmen die Meeresselbstverteidigungsstreitkräfte mit Betankungsschiffen im Indischen Ozean auch an der Operation Enduring Freedom teil.[17] Die Opposition verhinderte im Oberhaus eine Verlängerung des Gesetzes, und die Mission musste am 31. Oktober 2007 beendet werden. Eine Verlängerung des Gesetzes durch eine Zweidrittelmehrheit im Unterhaus und eine Wiederaufnahme des Einsatzes erreichte die Regierung im Januar 2008. Das neue Antiterrorismusgesetz und der Einsatz endeten im Januar 2010.